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   VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14.TR   

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VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14.TR (https://dejure.org/2014,19986)
VG Trier, Entscheidung vom 06.05.2014 - 5 L 626/14.TR (https://dejure.org/2014,19986)
VG Trier, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 5 L 626/14.TR (https://dejure.org/2014,19986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 80 Abs 5 VwGO, § 154 Abs 1 VwGO, § 27a AsylVfG, Art 16a GG
    Asylrecht: Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; systemische Mängel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates für die Durchführung eines Asylverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Soweit der Antragsteller des Weiteren unter Bezugnahme auf eine weitere Stellungnahme des UNHCR (http://www.unhcr-centraleurope.org/pdf/where-we-work/slovakia/where-is-my-home-slovakia.html) die Auffassung vertritt, dass in der slowakischen Republik deshalb systemische Mängel des Asylverfahrens bestünden, weil Personen mit subsidiärem Schutzstatus dort keinen Anspruch auf Sozialleistungen besäßen, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen und macht sich die nachfolgenden Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz in dessen Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10656/13.OVG zu Eigen:.

    Schließlich kommt es nicht darauf an, ob sich aus der Dublin-II-Verordnung ergebende Fristen verstrichen sind, denn ungeachtet der Frage, ob vorliegend überhaupt eine der Fristenregelungen der Dublin II-VO einschlägig sein könnte, richten sich Vorschriften dieser Verordnung als zwischenstaatliche Regeln vorrangig an die Mitgliedstaaten und begründen regelmäßig keine subjektiven Rechte von Asylbewerbern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10656/13.OVG -, Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Bd. 3, B2, § 27a Rdnr. 26, Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Bd. 2, I, § 27a Rdnr. 25).

  • VG Trier, 30.05.2012 - 5 K 967/11

    Untätigkeitsklage bei Asylerstverfahren; Selbsteintrittsrecht; Überstellung nach

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Gegen beide Entscheidungen ist in der Hauptsache eine Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO statthaft, da die Antragsgegnerin mit ihrem Bescheid das Asylverfahren des Antragstellers ohne Sachprüfung abgeschlossen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12.A -, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. November 2013 - 4 L 44/13 -, Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 2013 - 20 B 12.30348 -, BVerwG, Urteile vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 -, 7. März 1995 - 9 C 264/94 - und vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, alle bis auf die zuerst genannte Entscheidung veröffentlicht bei juris; Urteil der beschließenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -, ESOVGRP), so dass § 80 VwGO anwendbar ist.

    Vielmehr kann Art. 3 Abs. 2 Dublin II VO zur Überzeugung der Kammer nur dann subjektiv-rechtlichen Charakter haben und einen Anspruch des Antragstellers begründen, wenn gerade in Bezug auf seine Person in dem für das Verfahren zuständigen Mitgliedstaat die Durchführung eines den Geboten der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Art. 2 EUV und der Charta der Grundrechte im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genügenden Asylverfahrens nicht hinreichend gewährleistet ist (vgl. rechtskräftiges Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR- ).

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Dies bedeutet, dass die Antragsgegnerin vor Erlass einer Abschiebungsanordnung neben der Übernahmebereitschaft des Zielstaates auch inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben muss, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2012 - 2 S 6.12

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldungsanspruch; inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Dies bedeutet, dass die Antragsgegnerin vor Erlass einer Abschiebungsanordnung neben der Übernahmebereitschaft des Zielstaates auch inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben muss, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • OVG Hamburg, 03.12.2010 - 4 Bs 223/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Dies bedeutet, dass die Antragsgegnerin vor Erlass einer Abschiebungsanordnung neben der Übernahmebereitschaft des Zielstaates auch inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben muss, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • VG Stuttgart, 28.02.2014 - A 12 K 383/14

    Zur Anwendung der Dublin II-VO auf Altfälle - zur Frage systemischer Mängel des

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Eine solche dürfte nämlich unter Berücksichtigung der verschiedenen hintereinander geschalteten Wochen- bzw. Monatsfristen der hier maßgeblichen Dublin-II-VO allenfalls bei einer Verfahrenslaufzeit von deutlich mehr als einem Jahr in Betracht zu ziehen sein (vgl. auch VG Aachen, Beschluss vom 21. März 2014 - 4 L 53/14.A -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 28. Februar 2014 - A 12 K 383/14 -, beide veröffentlicht bei juris).
  • VG Aachen, 21.03.2014 - 4 L 53/14

    Regelung der Vollziehung; Abschiebungsanordnung; Belgien; Anwendbarkeit Dublin

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Eine solche dürfte nämlich unter Berücksichtigung der verschiedenen hintereinander geschalteten Wochen- bzw. Monatsfristen der hier maßgeblichen Dublin-II-VO allenfalls bei einer Verfahrenslaufzeit von deutlich mehr als einem Jahr in Betracht zu ziehen sein (vgl. auch VG Aachen, Beschluss vom 21. März 2014 - 4 L 53/14.A -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 28. Februar 2014 - A 12 K 383/14 -, beide veröffentlicht bei juris).
  • VG Trier, 19.07.2011 - 5 L 971/11

    Dublin II-Verfahren; inlandsbezogenes Abschiebungsverbot

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Dies bedeutet, dass die Antragsgegnerin vor Erlass einer Abschiebungsanordnung neben der Übernahmebereitschaft des Zielstaates auch inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben muss, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Von daher kann der Antragsteller der auf § 27a AsylVfG gestützten Entscheidung der Antragsgegnerin über die Unzulässigkeit seines Asylantrags unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10. Dezember 2013 - C 394/12 - nur damit entgegentreten, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten der slowakischen Republik streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Trier, 06.05.2014 - 5 L 626/14
    Von daher kann der Antragsteller der auf § 27a AsylVfG gestützten Entscheidung der Antragsgegnerin über die Unzulässigkeit seines Asylantrags unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10. Dezember 2013 - C 394/12 - nur damit entgegentreten, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten der slowakischen Republik streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist.
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BVerwG, 05.09.2013 - 10 C 1.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Anfechtungsklage; Angaben zum Reiseweg; Anlass für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 4 L 44/13

    Systemische Mängel

  • VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13

    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des

  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 20 B 12.30348

    Asylantrag

  • VG Potsdam, 29.01.2014 - 6 L 27/14

    Asylrecht Somalia/Slowakei)

  • VG Trier, 04.09.2019 - 7 K 2673/19

    Dublin-Verfahren - Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Prüfung eines

    Anhaltspunkte für derartige Schwachstellen, aufgrund derer die aus dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens resultierende Vermutung grundrechtskonformen Verhalten der Slowakischen Republik widerlegt wäre, vermag das Gericht auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der aktuellen Erkenntnismittel nicht festzustellen (so auch VG Würzburg, Beschluss vom 26. Februar 2019 - W 10 S 19.50012 -, Rn. 25; VG Augsburg, Beschluss vom 28. September 2018 - Au 6 S 18.50756 -, Rn. 23; VG des Saarlandes, Beschluss vom 3. September 2018 - 5 L 1057/18 -, Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. August 2015 - 13 K 6544/14.A -, Rn. 36; VG München, Beschluss vom 7. November 2014 - M 6a S 14.50458 -, Rn. 15; VG Trier, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 L 626/14.TR -, Rn. 12; a.A. bei Familien mit Kleinkindern: VG Magdeburg, Beschluss vom 8. September 2017 - 8 B 394/17 -, Rn. 5; VG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2016 - 9 K 1085/14.F.A -, Rn. 24; alle zitiert nach juris).
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